Beilagen und Farbbelegungen sind nicht rabattierfähig.
Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Laufzeit des Abschlusses zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Erreichen der Gesamtmenge geltend gemacht wird.
Eine Änderung der Anzeigenpreise gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.
Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Vertrag zurück zu vergüten.
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
Konkurrenzausschuss für Anzeigenaufträge kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Ersatzanzeige.
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.
Der Verlag verschickt mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg.
Kosten für Anfertigungen von Druckvorlagen, Filmen und Zeichnungen trägt der Auftraggeber.
Anspruch auf Preisminderung besteht nur, wenn die zugesicherte Auflage um mehr als 20% nach unten abweicht.
Der Verlag ist berechtigt, nicht abgeholte Zuschriften nach 4 Wochen zu vernichten.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch seine Anzeige entstehen.
Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Anzeigenvorlagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages weiterverwendet werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.