Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeigenaufträge

Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

2. Nachlässe

Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraumes erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit Auftragserteilung.

3. Rückwirkender Anspruch auf Nachlass

Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

4. Rabattierungen

Beilagen und Farbbelegungen sind nicht rabattierfähig.

5. Erhöhung der Nachlässe

Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Laufzeit des Abschlusses zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Erreichen der Gesamtmenge geltend gemacht wird.

6. Preisänderungen

Eine Änderung der Anzeigenpreise gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.

7. Nichterfüllung des Vertrags

Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Vertrag zurück zu vergüten.

8. Platzierung von Anzeigen

Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.

9. Konkurrenzausschluss

Konkurrenzausschuss für Anzeigenaufträge kann grundsätzlich nicht gewährleistet werden.

10. Ablehnung von Anzeigen

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen.

11. Verantwortung des Auftraggebers

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

12. Reklamationen

Bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Ersatzanzeige.

13. Übermittlungsfehler

Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

14. Aufbewahrungsfrist

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige.

15. Anzeigenbelege

Der Verlag verschickt mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg.

16. Kosten für Druckvorlagen

Kosten für Anfertigungen von Druckvorlagen, Filmen und Zeichnungen trägt der Auftraggeber.

17. Auflagenminderung

Anspruch auf Preisminderung besteht nur, wenn die zugesicherte Auflage um mehr als 20% nach unten abweicht.

18. Chiffre-Anzeigen

Der Verlag ist berechtigt, nicht abgeholte Zuschriften nach 4 Wochen zu vernichten.

19. Haftung

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch seine Anzeige entstehen.

20. Zahlungsbedingungen

  • Gestaltete Anzeigen: 2% Skonto bei Barzahlung oder Bankeinzug, Zahlung innerhalb von 8 Tagen.
  • Kleinanzeigen: Nur Bankeinzug oder Barzahlung.

21. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

22. Urheberrecht

Anzeigenvorlagen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages weiterverwendet werden.

23. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.

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